
Häufig gestellte Fragen zum Thema Badumbau KfW (FAQ)
Wer kann einen Zuschuss für den Badumbau beantragen?
Sowohl private Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern als auch Mieter (mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters) können Anträge stellen. Die Förderung ist unabhängig vom Alter oder einem Pflegegrad - entscheidend ist die Reduzierung von Barrieren.
Wie hoch ist die finanzielle Förderung für ein barrierefreies Bad?
Bei Einzelmaßnahmen erhalten Sie einen Investitionszuschuss von 10 % der förderfähigen Kosten (max. 2.500 €). Bei einer umfassenden Sanierung, die den vollen „Standard Altersgerechtes Haus" erreicht, sind 12,5 % und damit bis zu 6.250 € Zuschuss möglich - dies erfordert jedoch die Bestätigung durch einen Sachverständigen.
Kann ich die KfW-Förderung und den Pflegekassen-Zuschuss miteinander kombinieren?
Ja, das ist grundsätzlich möglich, sofern die verschiedenen Maßnahmen technisch getrennt und separat abgerechnet werden. Für denselben Teil einer Maßnahme ist eine Kombination nicht zulässig. Die Pflegekasse schießt bei einem anerkannten Pflegegrad bis zu 4.000 € für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen dazu.
Ab wann darf ich mit dem Umbau beginnen?
Erst nach Eingang der KfW-Zusage sollten Sie einen verbindlichen Handwerkervertrag abschließen. Planung, Beratung und das Einholen von Angeboten gelten noch nicht als Vorhabenbeginn - diese Schritte können Sie also bereits vorher erledigen.









